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Zitat von: Skirttrender am 03.03.2005 02:15Hallo ihr Menschenrechtler,
Hallo,
bei Verstoß/Diskriminierung gegen das EU-Recht, z.B. am Arbeitsplatz, habe ich mal gelesen (unbestätigt, v. privat), daß man den Arbeitgeber auf bis zu drei Monatsgehälter verklagen könne, wenn man deswegen die Stelle nicht bekommt. Z.B. wenn ein Mann nur deswegen nicht die Stelle bekommt, weil sie dafür nur eine Frau haben wollen. Sowas habe ich auch schon erlebt, habe Denen sogar Rock am Arbeitsplatz angeboten - (*grins*... wenn die wüßten...) - trotzdem abgelehnt.
Gruß
Skirttrender
??Zitat von: Ferdi am 03.03.2005 10:17
"Männer werden schnell zu Dackeln, wenn Frauen mit dem Hintern wackeln"

Zitat von: Skirttrender am 03.03.2005 02:15
bei Verstoß/Diskriminierung gegen das EU-Recht, z.B. am Arbeitsplatz, habe ich mal gelesen (unbestätigt, v. privat), daß man den Arbeitgeber auf bis zu drei Monatsgehälter verklagen könne, wenn man deswegen die Stelle nicht bekommt. Z.B. wenn ein Mann nur deswegen nicht die Stelle bekommt, weil sie dafür nur eine Frau haben wollen. Sowas habe ich auch schon erlebt, habe Denen sogar Rock am Arbeitsplatz angeboten - (*grins*... wenn die wüßten...) - trotzdem abgelehnt.

Zitat von: Ferdi am 02.03.2005 20:21
....dass ein iranisches Mädchen in England erfolgreich durchsetzen konnte, dass sie Kleidung tragen darf, die ausser dem Gesicht den gesamten Körper einhüllt.
