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Zusammenfassung

Autor GregorM
 - 09.11.2011 05:52
Mit Kilt und zum Kilt passendem Schuhwerk steige ich auch ohne jedes Problem aus. Beim Einsteigen muss ich mit der Hand die Falten unterstützen und vor dem Schließen der Tür zusehen, dass sich der Kilt nicht verklemmt.

Gruß
Gregor
Autor hansy1000
 - 08.11.2011 23:52
Nun, so seh ich das auch, kommt darauf, welchen Rock man trägt. Bei "Pencil´s" ist´s nicht so einfach, da
geht´s eben leichter, Beine zusammen, mit einem "Schwung" hinein. Wenn´s um weite Röcke geht, dann
ist´s einfacher: Nur einsteigen, sonst nichts.....Aber da ich auch gerne die Bleistiftröcke trage, mach´s ich
wie oben beschrieben...lg Hans.
Autor kalotto
 - 12.10.2011 18:30
Am Traktor und im Steyr 460er hätte ich kein Problem mit irgendeiner Absatzhöhe, bei anderen Fahrzeugen, die nicht 40 Jahre alt sind, wäre ich da nicht so sicher  ;)
Autor Saari
 - 12.10.2011 10:38
Sweety schrieb: "Ich fahre auch mit 6, 8 und 10cm Absätzen sicher.
es kommt eher auf den Halt des Schuhes an." .

Nun das ist es gerade.
Zur Sicherheit im Straßenverkehr gehört beim Autofahren eben auch das Schuhwerk, das man als Fahrer trägt.
Es geht hier um den Halt und die sichere Bedienung der Fußpedale - auch in Notlagen - .
Die Schuhe an den Füßen müssen, und das ist unabdingbar, einen festen Halt haben, sonst kann es ggf. zur Katastrophe kommen.
Mit Schönheit hat das alles nichts zu tun.
Autor Sweety
 - 12.10.2011 10:24
Hi Saari,
also ich weiß nicht,
das soll mir erstmal einer beweisen, dass man(n) mit hoheren Absätzen nicht sicher fahren kann.
Ich fahre auch mit 6, 8 und 10cm Absätzen sicher.
es kommt eher auf den Halt des Schuhes an.

Das einzige, das mich ärgert, ist, dass die höheren Absätze deutlich mehr Schaden nehmen durch Verunreinigungen auf den Fußmatten.
Dafür hab ich Absatzschoner.
Einfach drankletten, fertig.

Ich hör schon die Fragen.....
Nein, die trag ich nicht zum Kilt! ;D

Gruß,
Jürgen
Autor Saari
 - 15.09.2011 13:09
Bemerkung von hirti vom 11.03.09: Beides betrifft aber das Fahren mit falschen/keinen Schuhen.

Das entsprechend Tragen von Schuhen gehört auch zur zwingend notwendigen Beachtung der Verkehrssicherheit.
Schuhe: z. B. High Heels sind fürs Autofahren völlig ungeeignet.
Gleiches trifft z. B. auch für Bergschuhe und Arbeitsstiefel zu.
So benutzen verantwortungsbewußte LKW-Fahrer fürs Fahren stets passende Halbschuhe.
Ihre Sicherheitsstiefel werden beim Fahren nicht benutzt und stehen dann meist hinter dem Fahrersitz.
Bei Feuerwehreinsatzfahrten stellt sich das gleiche Problem. Auch hier geht die persönliche Sicherheit vor.

Je nach Körpergröße können für unsere Zwecke passende, am Fuß gut sitzende, Schuhe mit Absätzen bis max. 4 - 5 cm völlig in Ordnung sein.
Dagegen könnte es mit höheren Absätzen durchaus zu Problemen kommen.
Siehe hierzu im Internet auch unter: http://www.fsh-info.de/schuhe/pumps-mann.php

FSH, Pumps und Rock sind ja in Ordnung, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird.
Autor Saari
 - 15.09.2011 10:06
Beim Aussteigen aus dem Auto mit einen Rock können sich sicher manchmal Probleme ergeben.
Man soll nicht "unzüchtig" sein und Dritten keinen Einblick unter den Rock gewähren.

Lange Röcke und kurze Mini-Röcke mag ich persönlich nicht sehr an mir und so sind es mittellange Röcke,
die bis zu den Knien reichen.

Natürlich ergeben sich beim Aussteigen aus dem Auto, wenn ein belebtes Umfeld besteht, Probleme.
Aber, weder ich noch meine Frau, haben hierbei besondere Schwierigkeiten.
Wir lassen unsere Beine zusammen und "schwingen" uns, noch auf dem Autositz sitzend, zum Aufstehen
mit beiden Beinen gleichzeitig nach außen.
So haben wir beim folgenden Aufstehen keine Probleme, weder im Gleichgewicht noch im Anblick, und
ein Dritter kann so die Unterwäsche nicht zu Gesicht bekommen.
Autor dodo
 - 22.04.2009 17:52
Hallo,

also ich steige - auch wenn ich einen sehr kurzen Rock anhabe - aus dem Auto aus, wie immer (will heissen: wie wenn ich eine Hose anhätte). Kuckt auch meistens keiner hin, weil ich dann eben 'wie selbstverständlich' ganz normal austeige...

Ich trage einfach schlichte schicke Unterwäsche und wenn mir wirklich jemand unter den Rock schauen will, dann soll er das Vergnügen doch haben - oder nicht ?

Und manchmal gefällt mir das sogar ganz gut, wenn man das Drunter mal kurz sehen kann ...
Autor Peterjo
 - 15.03.2009 11:01
Zitat von: rainer69 am 27.02.2009 21:39
Hallo zusammen,

die Frage scheint für euch vielleicht banal:

Wie steigt Mann mit Rock ins Auto ein (und auch wieder aus), ohne daß es unbeholfen oder lächerlich wirkt?
Vielleicht völlig unbegründet, da ich knielange, eher weiter geschnittene Röcke trage.

Rainer

gar nicht banal. Ich fahre nicht mit dem Auto, sitze aber auch in Tram oder Zug.

Ich habe mich von einem gerade geschnittenen Jeansrock getrennt, der nur gerade bis zum Knie ging und dann beim Sitzen viel Oberschenkel frei liess. Ich bevorzuge Röcke, die etwas übers Knie reichen, sie gehen dann im Sitzen gerade bis zum Knie. gefällt mir besser.

Damit sei aber nichts gegen andere gesagt, die es anders halten! Ich habe nur meinen Geschmack beschrieben.

Gruß
Peterjo
Autor Jürgen64
 - 11.03.2009 22:26
Zitat von: hirti am 11.03.2009 09:27
Es mag sein dass es geringfügige Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland gibt, groß sind die üblicherweise aber nicht.

Hallo Klaus,

der für mich verblüffendste Unterschied ist der staatlich anerkannte 7. Sinn der österreichischen Polizisten, denn bei Euch dürfen die Geschwindigkeiten gar schätzen und danach Überschreitungen sanktionieren. Bei uns werden selbst Messungen (leider oft zu recht) angefochten.

Gruß
Jürgen
Autor hirti
 - 11.03.2009 09:27
Lieber Jürgen, da scheinst du dir deiner Sache doch etwas zu sicher zu sein.

Es mag sein dass es geringfügige Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland gibt, groß sind die üblicherweise aber nicht.
Bei der Fahrt mit "falschem" Schuhwerk kann die Versicherung sehr wohl wegen "grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß §61VersVG" die Zahlung verweigern. Wird bei einem Unfall eine Person verletzt, kann es zur Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß §88 StgB kommen.

Beides betrifft aber das Fahren mit falschen/keinen Schuhen. Wegen dem Rock gibts da sicher kein Problem.
Ich habe übrigens auch eine Zeit der Übung gebraucht, vor allem das Aussteigen aus einem tiefen Auto auf einen hohen Gehsteig, und das noch dazu mit kurzem Rock ist nicht ganz einfach. Sollte ja zudem auch elegant wirken...

lg, Klaus
Autor Jürgen64
 - 09.03.2009 18:05
Zitat von: Seravajan am 03.03.2009 07:15
@Peter: Das nennt man Fahren mit nicht angepasstem Schuhwerk! Das könnte aber noch blöder rauskommen, weil bei einem allfälligen Schaden die Versicherung Regress nehmen kann.


Hallo Seravajan,

den Passus möchte ich sehen! Gibt es nämlich nicht. Es gibt lediglich die Regelung dass der Fahrer für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs inklusive seiner eigenen verantwortlich ist (StVo. § 23 Abs. 1). Schuhwerk im speziellen ist dabei nicht reglementiert. Eine solche Regelung gibt es nur für Berufskraftfahrer. Dort kann aber auch keine Versicherung Stress machen, sondern die Berufsgenossenschaft.

Nur wenn ein Polizist nachweisen kann, dass Du mit dem jeweiligen Schuhwerk Dein Fahrzeug nicht sicher führen kannst, kann und darf er Dir ein Verwarnungsgeld erfolgreich verhängen. Tut der Polizist das ohne diesen Nachweis, hat er vor Gericht keine Chance. Mit Absätzen in denen der Träger / die Trägerin noch ordentlich laufen konnte oder auch barfuß müßte der Polizist also einen handfesten Beweis liefern, dass diese Person mit diesem Schuhwerk ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher bewegen konnte - sehr schwierig und zum Scheitern verurteilt! Du müßtest also in diesem Fall das Verwarnungsgeld ablehnen und auf ein Bußgeld bestehen, damit zum Anwalt gehen und den das machen lassen. Machen die meisten nicht, und deswegen kursiert das Gerücht das wäre verboten.

Achtung Ausnahme! Bei Schuhwerk, in dem der Fuß keinen festen Halt hat wie in FlipFlops oder sonstiges fersenoffenes Schuhwerk ist der Tatbestand "ungeeignetes Schuhwerk" allerdings meines Wissens von den meisten Gerichten anerkannt!

Gleiches gilt für Versicherungen: natürlich wollen die sich gerne drücke und versuchen es immer wieder, in letzter Zeit leider auch auf nicht zulässigem Wege - und haben oft Erfolg, weil die Leute vor einem Einspruch zurückschrecken. Richtiger machen diese Erfolge die Vorgehensweise immer noch nicht, denn auch hier gilt: nur wenn die Versicherung nachweisen kann, dass mit geeignetem Schuhwerk oder auch Kleidung oder oder ... ein Unfall nicht entstanden wäre oder glimpflicher verlaufen wäre, dann hat sie eine reelle Chance auf Regressansprüche.

Pardon, aber nach etlichen Jahren als Arbeitnehmer eines der größten Autoclubs und aufgrund meiner persönlichen Kleidungsvorliebe habe ich dieses Thema schon bis zum Exzess durchgekaut, auch mit den clubeigenen Juristen. Aber es ist so: auch wenn ein Polizist ein Verwarnungsgeld verhängen will, und auch wenn eine Versicherung nicht zahlen will, ist das noch lange nicht immer rechtens. Recht wird vor Gericht gesprochen.

Gruß
Jürgen
Autor Peter
 - 08.03.2009 16:56
Hallo,

wie man im Rock richtig aus dem Auto aussteigt (ohne seine Unterbüx zu zeigen), eben habe ich es wiedergefunden:
http://www.youtube.com/watch?v=G8yhQalODME&feature=channel

LG

Peter
Autor Seravajan
 - 03.03.2009 07:15
@Peter: Das nennt man Fahren mit nicht angepasstem Schuhwerk! Das könnte aber noch blöder rauskommen, weil bei einem allfälligen Schaden die Versicherung Regress nehmen kann.

@Rainer69: Ui. Dann wäre ich ja ewigs dran, beim Versuch in ein Auto ein- oder auszusteigen. ;) Denn die weiten und langen Röcke, die ich benutze, knittern leicht. Darum benutze ich Röcke, denen das Knittern dazugehört. Dann heisst es Einsteigen und abfahren.
Autor rainer69
 - 02.03.2009 19:35
Hallo zusammen,

danke für eure Tips.

So einfach, wie sich das liest, sollte ich es schon hinbekommen...  :)

Rainer